Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Moretech Media e.U., Bahnhofstraße 246b, 2823 Pitten, Österreich. gegenüber Unternehmer im Sinne des § 1 Abs 1 Z 1 KSchG.

Zum Zwecke der besseren Lesbarkeit wird auf eine geschlechterspezifische Differenzierung verzichtet. Dies geschieht ohne Diskriminierungsabsicht. Sämtliche Geschlechter sind gleichermaßen angesprochen.


§ 1 Anwendungsbereich, Geltung:

(1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von Moretech Media e.U. erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die Moretech Media e.U. mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunde“ genannt) über die von ihr angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn Moretech Media e.U. ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn Moretech Media e.U. auf ein Schreiben oder eine E-Mail Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.


§ 2 Leistungen von Moretech Media e.U. / Mitwirkung des Kunden:

(1) Moretech Media e.U. erbringt die Agentur- und Beratungsdienstleistungen gegenüber Unternehmern und Kaufleuten im Bereich des Onlinemarketings, insbesondere auch den Bereichen des Online Reputation Managements (ORM) und der Anfragen- und Leadgenerierung. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet Moretech Media e.U. dem Kunden keinen konkreten Erfolg, es liegt kein Werkvertrag im Sinne der §§ 1165 ff. ABGB vor.

(2) Moretech Media e.U. schuldet weder eine bestimmte Anzahl an Leads noch eine bestimmte Qualität. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass etwaige Anfrager im Einzelfall auch falsche Angaben machen können.

(3) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern von Moretech Media e.U. zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch Moretech Media e.U., bleibt der Vergütungsanspruch von Moretech Media e.U. unberührt.

(4) In Bezug auf die von Moretech Media e.U. zu erbringenden Dienstleistungen steht Moretech Media e.U. ein angemessenes Leistungsbestimmungsrecht hinsichtlich Art, Umfang und Ablauf der Umsetzung zu, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

(5) Moretech Media e.U. ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen / Subunternehmern und Dritten erbringen zu lassen.

(6) Moretech Media e.U. ist nicht für den dauerhaften Bestand einer Onlinemarketing-Kampagne auf Drittplattformen wie Google My Business / Meta verantwortlich.

(7) Moretech Media e.U. ist nicht für die Rechtskonformität etwaiger Maßnahmen im Bereich ORM / Onlinemarketing für den Kunden verantwortlich. Im Zweifel hat der Kunde vor Beginn einer Maßnahme einen Rechtsbeistand auf eigene Kosten zu zu konsultieren, um die Rechtskonformität nach deutschem oder österreichischem Recht sicherzustellen.

(8) Sofern Web- und Landeseiten für den Kunden erstellt werden, gelten diese für die Dauer der Vertragslaufzeit als an den Kunden vermietet. Darüber hinaus besteht danach das Nutzungsrecht des Kunden.

(9) Kosten für Werbekampagnen und Drittanbieterplattformen sind in der mit Moretech Media e.U. vereinbarten Pauschalvergütung nicht enthalten. Der Kunde hat diese separat selbst zu tragen und gegebenenfalls direkt mit der Drittanbieterplattform abzurechnen.


§ 3 Zustandekommen von Verträgen:

Der Vertragsschluss zwischen Moretech Media e.U. und dem Kunden kann fernmündlich, schriftlich oder in Textform erfolgen.


§ 4 Zahlungen, Preise, Bedingungen:

(1) Die von Moretech Media e.U. angegebenen und mitgeteilten Preise sind verbindlich. Die Preise verstehen sich als Netto-Beträge. Aufgrund der Anwendung der Kleinunternehmerregelung gemäß § 6 Abs 1 Z 27 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.

(2) Die vom Kunden geschuldete Vergütung ist vorbehaltlich anderslautender Individualabrede sofort, in voller Höhe und im Voraus fällig. Eine für Moretech Media e.U. erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.

(3) Sofern der SEPA-Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde Moretech Media e.U. nach Vertragsschluss ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Moretech Media e.U. stellt ein solches auf Anfrage zur Verfügung.

(4) Moretech Media e.U. stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße Rechnung ohne Umsatzsteuerausweis aus. Der Hinweis auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung gemäß § 6 Abs 1 Z 27 UStG wird auf der Rechnung angeführt. Die Rechnung kann auch durch Erfüllungsgehilfen übermittelt werden.

(5) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an Moretech Media e.U. zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.

(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.


§ 5 Kündigung, Laufzeit:

(1) Der Vertrag hat die individuell zwischen den Parteien vereinbarte Mindestlaufzeit. Die vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen. Sofern der Vertrag nicht spätestens vier Wochen vor Ablauf der Laufzeit gegenüber der jeweils anderen Partei aufgekündigt werden, verlängert er sich zu gleicher Laufzeit und gleichen Bedingungen.

(2) Etwaige freie Kündigungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen.

(3) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Als Schriftform gelten ausschließlich postalische Kündigungen (mit Unterschrift) oder Kündigungen per E-Mail an die im Vertrag angegebene E-Mail-Adresse. Kündigungen über Messenger-Dienste (z. B. WhatsApp, SMS, Instagram etc.) sind ausdrücklich ausgeschlossen und unwirksam.

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund / Rücktritt aus wichtigem Grund gemäß § 1118 ABGB bleibt stets unberührt. Das Vorliegen eines wichtigen Grundes ist stets nachzuweisen.

(4.1) Ein wichtiger Grund liegt nur dann vor, wenn:

- auf Seiten des Kunden eine schwerwiegende, unvorhersehbare Erkrankung eintritt, die eine weitere Teilnahme objektiv unmöglich macht (z. B. Krebs oder andere lebensbedrohliche Diagnosen),

- der Kunde als Unternehmer nachweislich ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen wurde,

oder

- der Anbieter dauerhaft und schuldhaft gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt.


§ 6 Verzug / außerordentliche Kündigung:

(1) Fristen für die Leistungserbringung durch Moretech Media e.U. beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei Moretech Media e.U. eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei Moretech Media e.U. vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.

(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält Moretech Media e.U. sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.

(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber Moretech Media e.U. in Verzug, ist Moretech Media e.U. berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. Moretech Media e.U. wird gegebenenfalls gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend zu machen.

(4) Falls der Kunde den Vertrag innerhalb eines Zeitraums von 14 Tagen kündigen möchte, ist der Kunde verpflichtet, umgehend eine Storno-Gebühr in Höhe von 20% der Rechnungssumme zu entrichten.

(5) Ist der Kunde nicht mehr in der Lage die Raten rechtzeitig zu bezahlen, so wird die Zusammenarbeit sofort beendet und der offene Betrag wird an das Inkasso Unternehmen und an das sachlich und örtlich zuständige Bezirksgericht weitergeleitet. Es folgen keine weiteren Leads / Anfragen.


§ 7 Erfüllung:

(1) Moretech Media e.U. wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. Moretech Media e.U. ist berechtigt, sich dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.

(2) Ist Moretech Media e.U. gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von Moretech Media e.U. unberührt.


§ 8 Verhalten und Rücksichtnahme:

(1) Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Kaufmanns uns gegenüber zu gewährleisten. Wir behalten uns vor, jede rechtswidrige und/oder unsachgemäße beziehungsweise sachgrundlose Äußerung über unser Unternehmen und unsere Dienstleistungen, sei es durch Kunden, Mitbewerber oder anderweitige Dritte, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen und darüber hinaus ohne Vorankündigung zur Strafanzeige zu bringen.

(2) Der Kunde ist bei Teilnahme an unseren Programmen und Veranstaltungen verpflichtet, den störungsfreien Fortgang an unseren Programmen und Veranstaltungen zu gewährleisten und unseren Anweisungen unmittelbar Folge zu leisten. Bei wiederholt festgestelltem Verstoß gegen eine einmal erteilte Anweisung sind wir berechtigt, den Kunden vorübergehend oder dauerhaft von der entsprechenden Teilnahme auszuschließen. Unser Vergütungsanspruch bleibt in diesen Fällen unberührt.


§ 9 Schutzrechte Dritter:

Der Kunde gewährleistet, dass Moretech Media e.U. überlassene Arbeitsmaterialien (z.B. Fotos, Texte, Videos) frei von Rechten Dritter sind oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der Kunde stellt Moretech Media e.U. insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei.


§ 10 Nutzungsrechte:

(1) Der Kunde erhält ausschließlich für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches und nicht übertragbares Nutzungsrecht in Bezug auf die von Moretech Media e.U. erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnisse. Leistungs- und Arbeitsergebnisse im Sinne des zugrunde liegenden Vertrags sind alle Werk- bzw. Dienstleistungen oder Teile davon, die von Moretech Media e.U. für den Kunden erstellt wurden (z B alle Informationen, Dokumente, Auswertungen, Videos, Fotos, im Rahmen der Auftragserfüllung erworbenes Knowhow, Werbeanzeigen, Zeichnungen, Materialien, Pflichtenhefte, Programmentwürfe, (elektronische) Dateien, Datensammlungen, Individualsoftware einschließlich dazugehöriger Dokumentation, Handbücher und IT-Systeme in Form von Quellcodes oder in sonstiger Form).

(2) Absatz 1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde Moretech Media e.U. nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.

(3) Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte Nutzungsrecht vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarung erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an Moretech Media e.U. über.

(4) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere auch für Bearbeitungen oder Umarbeitungen gemäß § 5 des österreichischen Urheberrechtsgesetzes (UrhG).

(5) Die Weitergabe unserer Programminhalte an Dritte ist verboten und wird im Fall des Verstoßes zivil- und strafrechtlich verfolgt werden. Dies gilt insbesondere auch für Zugänge zu unseren Mitgliederplattformen. Vorbehaltlich anderslautender Individualabrede besteht ein Nutzungsrecht ausschließlich für unseren direkten Vertragspartner.


§ 11 Widerrufsrecht:

Ein Widerrufsrecht für Unternehmer im Sinne des § 1 Unternehmensgesetzbuch (UGB) besteht im unternehmerischen Geschäftsverkehr nicht. Ein vertragliches Widerrufsrecht wird von Moretech Media e.U. ausdrücklich nicht eingeräumt.


§ 12 Haftung:

(1) Moretech Media e.U. haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund - nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Moretech Media e.U. nur

a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet Moretech Media e.U. nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.

§12.1 Haftungsausschluss für Rechtstexte
(1) Moretech Media e.U. erbringt keine Rechtsberatung.
(2) Soweit Moretech Media e.U. dem Kunden Mustertexte oder Vorlagen (z. B. Impressum, Datenschutzerklärung, AGB) zur Verfügung stellt, handelt es sich ausschließlich um unverbindliche Beispiele.
(3) Dem Kunden wird ausdrücklich empfohlen, sämtliche Rechtstexte vor Verwendung durch eine qualifizierte Rechtsanwaltskanzlei oder eine andere hierzu befugte Stelle rechtlich prüfen zu lassen.
(4) Eine Haftung für die rechtliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder Wirksamkeit der bereitgestellten Vorlagen wird ausgeschlossen.


§ 13 Schlussbestimmungen:

(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von Moretech Media e.U. maßgeblich.

(2) Das gesamte Vertragsverhältnis zwischen Moretech Media e.U. und dem Kunden unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen.

(3) Erfüllungsort ist der Sitz von Moretech Media e.U.. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist der Sitz von Moretech Media e.U. derzeit in 2823 Pitten.

(4) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen hierdurch nicht berührt. Moretech Media e.U. und der Kunde sind verpflichtet, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.


AGB-Stand: 18.09.2025 – © Moretech Media e.U. Alle Rechte vorbehalten.


Vervielfältigung verboten!!!!



Software-Lizenzvereinbarung (Software License Agreement)

1. Präambel

Moretech Media e.U., Bahnhofstraße 246 b, 2823 Pitten, Österreich (nachfolgend „Lizenzgeber“), bietet die Softwarelösung „Instabusiness Ai“ (nachfolgend die „SOFTWARE“) an. Die SOFTWARE dient der Unterstützung des Lizenznehmers (nachfolgend „Kunde“) beim Aufbau eines Customer-Relationship-Managements („CRM“) sowie digitaler Vertriebs- und Marketingkanäle.

Diese Lizenzvereinbarung beruht auf der Annahme, dass der Kunde Unternehmer im Sinne des § 1 Abs 1 Z 1 KSchG ist.

Zum Zwecke der besseren Lesbarkeit wird auf eine geschlechterspezifische Differenzierung verzichtet. Dies geschieht ohne Diskriminierungsabsicht. Sämtliche Geschlechter sind gleichermaßen angesprochen.

Diese Lizenzvereinbarung regelt Erwerb, Nutzung und Verwertung der SOFTWARE sowie damit zusammenhängende geschäftliche und administrative Tätigkeiten.

Geschäfts- und Vertragssprache ist Deutsch.

Diese Lizenzbedingungen können vom Kunden dauerhaft gespeichert und/oder ausgedruckt werden (z. B. im Rahmen einer Online-Bestellung).


2. Nutzungsvoraussetzungen

Der Kunde ist verpflichtet, im Rahmen der Geschäftsbeziehung zutreffende und vollständige Angaben zu machen und seine Daten stets aktuell zu halten. Er hat seine Zugangsdaten vertraulich zu behandeln (insbesondere Logins/Passwörter). Bei Verdacht eines Missbrauchs durch Dritte informiert der Kunde den Lizenzgeber unverzüglich.

Der Kunde unterlässt jede Handlung, die die technische Bereitstellung der SOFTWARE durch den Lizenzgeber gefährden oder beeinträchtigen könnte (einschließlich Cyberangriffe).

Der Kunde trifft geeignete Vorkehrungen, um die SOFTWARE vor unbefugtem Zugriff Dritter zu schützen. Er weist seine Mitarbeiter, diesen ähnliche Personen und Endnutzer darauf hin, dass Kopien über den vertraglichen Umfang hinaus unzulässig sind.

Die für den Betrieb der SOFTWARE erforderliche Infrastruktur stellt der Kunde selbst bereit; der Lizenzgeber ist insoweit nicht zu weitergehender Information oder Beratung verpflichtet.

Es liegt in der Verantwortung des Kunden, Kompatibilität (Zusammenspiel mit bestehender Hard-/Software) und Funktionsumfang der SOFTWARE vor einer entgeltlichen Nutzung zu prüfen. Der Lizenzgeber schuldet weder Information noch Schulung noch Installation. Die Lieferung eines Handbuchs ist ausdrücklich nicht geschuldet.


3. Angebot und Vertragsschluss

Nach Eingabe der erforderlichen Daten in die hierfür vorgesehene Webmaske gibt der Kunde durch Klick auf den entsprechenden Button ein verbindliches Angebot gegenüber dem Lizenzgeber ab.

Vor Absenden der Bestellung hat der Kunde die Möglichkeit, seine Eingaben zu prüfen und zu korrigieren.

Der Vertrag kommt nur zustande, wenn der Lizenzgeber die Bestellung ausdrücklich annimmt („Bestellbestätigung“) oder wenn der Zugang/das Passwort zur SOFTWARE freigeschaltet wird.

Leistungsumfang, Nutzungsdauer der SOFTWARE und Anzahl zulässiger Lizenzen/Benutzer ergeben sich aus dem vom Kunden gewählten Paket.


4. Lizenzgebühren und Zahlungsmodalitäten
Die Vergütung ergibt sich aus dem Angebot des Lizenzgebers und versteht sich in EUR.
Der Lizenzgeber ist Kleinunternehmer gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG; es wird keine Umsatzsteuer in Rechnung gestellt.

Die Lizenzgebühr für die Nutzung der SOFTWARE ist im Voraus zu entrichten.

Ungeachtet dessen werden Forderungen des Lizenzgebers mit Rechnungslegung fällig und sind innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zu bezahlen.

Bei Zahlungsverzug über 30 Tage ist der Lizenzgeber berechtigt, seine Leistungen zurückzubehalten und den Zugang zur SOFTWARE zu sperren und/oder das Benutzerkonto zu löschen – ohne gesonderte Ankündigung. Hieraus entstehende Schäden beim Kunden, dessen Endkunden oder Dritten gehen nicht zu Lasten des Lizenzgebers.

Werden Forderungen nicht binnen zehn Tagen beglichen, berechnet der Lizenzgeber gesetzliche Verzugszinsen gemäß § 456 UGB ab Fälligkeit. Für Mahnungen kann eine Pauschale von EUR 40,00 je Mahnung gemäß § 458 UGB verrechnet werden.


5. Nutzungsrecht an Werken (Lizenz)

Der Lizenzgeber räumt dem Kunden ein einfaches (nicht ausschließliches), inhaltlich, zeitlich und örtlich beschränktes Nutzungsrecht an der SOFTWARE für die Zwecke der Geschäftsbeziehung ein (im Sinne einer Werknutzungsbewilligung gemäß § 24 Abs. 1 erster Satz UrhG).

Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, beträgt die Nutzungsdauer die Dauer des vom Kunden ausgewählten Pakets und beginnt mit Vertragsschluss.

Das ausschließliche Werknutzungsrecht an der SOFTWARE (im Sinne von § 24 Abs. 1 zweiter Satz UrhG) verbleibt in jedem Fall beim Lizenzgeber.

Die vereinbarten Nutzungsrechte werden dem Kunden erst nach vollständiger Zahlung aller Entgelte eingeräumt.

Unterlizenzierung oder Weiterlizenzierung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Lizenzgebers.

Das Recht zur Dekompilierung ist im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen. Änderungen an der SOFTWARE durch den Kunden bedürfen der Zustimmung des Lizenzgebers. Nutzungen nach § 40d UrhG bleiben unberührt.

Kennzeichnungen der SOFTWARE (insbesondere Urheberrechtsvermerke, Marken, Seriennummern o. Ä.) dürfen nicht entfernt, verändert oder unkenntlich gemacht werden.

Die Herausgabe des Quellcodes ist nicht geschuldet. Ebenso weder ein Benutzerhandbuch noch Schulungen.


6. Audit-Klausel:

Der Lizenzgeber ist berechtigt, die lizenzkonforme Nutzung der SOFTWARE zu überprüfen. Ungeachtet dessen kann der Lizenzgeber vom Kunden Nachweise zur lizenzkonformen Nutzung verlangen; Anfragen hierüber sind wahrheitsgemäß zu beantworten.

Der Lizenzgeber ist berechtigt, die rechtmäßige Nutzung der SOFTWARE beim Kunden vor Ort nach mindestens 14-tägiger Ankündigung zu prüfen (Lizenzaudit). Hierzu kann der Lizenzgeber sich eines zur Verschwiegenheit verpflichteten Prüfers oder Rechtsanwalts bedienen. Dabei werden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie Datenschutzinteressen des Kunden bestmöglich gewahrt. Das Audit erfolgt während der üblichen Geschäftszeiten unter Schonung des Betriebsablaufs. Jede Partei trägt ihre Kosten selbst. Der Kunde ist verpflichtet, die hierfür erforderlichen Informationen bereitzustellen und mitzuwirken; andernfalls ist der Lizenzgeber zur Leistungszurückbehaltung berechtigt. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.


7. Wartung und Support:

Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind Wartungs- oder Supportleistungen nicht geschuldet.


8. Change Requests (Änderungswünsche)

Der Kunde ist berechtigt, Änderungswünsche zur SOFTWARE zu übermitteln. Der Lizenzgeber ist nicht verpflichtet, diese umzusetzen.

Für die Umsetzung von Änderungen kann der Lizenzgeber eine separate Vergütung verlangen und dem Kunden vorab ein Angebot übermitteln.

Sofern nicht anderweitig geregelt, gilt für Leistungen, die nicht bereits durch eine Pauschale abgedeckt sind, ein Stundensatz von EUR 300,00 zzgl. USt. Dies gilt auch für etwaige Wartungsleistungen.

Die urheberrechtlichen Verwertungsrechte an Modifikationen stehen – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – ausschließlich dem Lizenzgeber zu. Der Lizenzgeber räumt dem Kunden für die Dauer des Vertragsverhältnisses ein Nutzungsrecht an den Modifikationen im Sinne von § 24 Abs. 1 erster Satz UrhG ein. Das ausschließliche Werknutzungsrecht an den Modifikationen verbleibt beim Lizenzgeber.


9. Mitwirkungspflichten

Der Kunde ist verpflichtet, im erforderlichen Umfang mitzuwirken, um die Nutzung der SOFTWARE zu ermöglichen. Nachteilige Folgen aus unterlassener Mitwirkung des Kunden treffen nicht den Lizenzgeber.


10. Leistungsstörungen

Ist der Lizenzgeber aus Gründen, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen (z. B. Stromausfall, höhere Gewalt, Cyberangriffe, Epidemien/Pandemien, Probleme mit Drittsoftware), vorübergehend an der Bereitstellung der SOFTWARE gehindert, bleiben die Zahlungspflichten des Kunden unberührt.


11. Haftung und Gewährleistung

Die Haftung des Lizenzgebers für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Die Haftung ist der Höhe nach auf den jährlichen Auftragswert begrenzt, jedenfalls auf typischerweise vorhersehbare Schäden.

Eine Haftung für entgangenen Gewinn des Kunden ist ausgeschlossen.

Gewährleistungsansprüche verjähren zwölf Monate ab Abnahme/Vertragsschluss. Rügepflichten gemäß § 377 UGB sind einzuhalten.

Der Lizenzgeber haftet nicht für Drittsoftware, Open-Source-Bestandteile und Softwareelemente (Plug-ins, Bibliotheken), die nicht vom Lizenzgeber freigegeben wurden, ebenso nicht für vom Kunden selbst programmierte Plug-ins.

Der Lizenzgeber haftet nicht für eine rechtswidrige (insbesondere DSGVO-widrige) Implementierung und/oder Nutzung der SOFTWARE im Verhältnis des Kunden zu dessen Endnutzern.

Die vereinbarten Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten vom Lizenzgeber eingesetzter Subunternehmer.

Bei Nutzung einer kostenfreien Variante sind sämtliche Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.

Haftungsausschluss für Rechtstexte
(1) Moretech Media e.U. erbringt keine Rechtsberatung.
(2) Soweit Moretech Media e.U. dem Kunden Mustertexte oder Vorlagen (z. B. Impressum, Datenschutzerklärung, AGB) zur Verfügung stellt, handelt es sich ausschließlich um unverbindliche Beispiele.
(3) Dem Kunden wird ausdrücklich empfohlen, sämtliche Rechtstexte vor Verwendung durch eine qualifizierte Rechtsanwaltskanzlei oder eine andere hierzu befugte Stelle rechtlich prüfen zu lassen.
(4) Eine Haftung für die rechtliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder Wirksamkeit der bereitgestellten Vorlagen wird ausgeschlossen.


12. Freistellung

Wird der Lizenzgeber von Dritten aufgrund rechtswidriger Nutzung der SOFTWARE durch den Kunden in Anspruch genommen, stellt der Kunde den Lizenzgeber von sämtlichen Ansprüchen frei und hält ihn schadlos.


13. Einsatz von Subunternehmern

Der Lizenzgeber ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Subunternehmer heranzuziehen.


14. Änderungen dieser Lizenzvereinbarung

Der Lizenzgeber ist berechtigt, diese Lizenzvereinbarung jederzeit zu ändern. Der Lizenzgeber informiert den Kunden über Änderungen durch Übersendung der geänderten Fassung an die zuletzt bekannt gegebene Kontaktadresse. Der Kunde hat das Recht, der Änderung zu widersprechen. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen nach Versand, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt.


15. Datenschutz sowie Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse

Die Weitergabe von Daten und Informationen an zur Vertragserfüllung erforderliche Geschäftspartner ist im durch den Vertrag und das Gesetz gedeckten Umfang zulässig (Art. 6 Abs. 1 lit. b und c DSGVO). Im Übrigen verpflichten sich Lizenzgeber und Kunde gegenseitig zur Verschwiegenheit hinsichtlich aller ihnen im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt werdenden Umstände und Daten; insbesondere ist Datengeheimnis zu wahren. Diese Pflichten gelten über das Vertragsende hinaus. Beide Parteien verpflichten ihre Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen entsprechend.

Die Parteien verpflichten sich, gegenseitig offenbarte Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse angemessen zu schützen (i. S. d. § 26b Abs. 1 Z 3 UWG).

Der vom Lizenzgeber programmierte Quellcode stellt ein Betriebs- und Geschäftsgeheimnis im Sinne des § 26b UWG dar. Eine Veröffentlichung des Quellcodes bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Lizenzgebers.

Der Lizenzgeber informiert, dass Daten des Kunden zu Werbezwecken auf Basis berechtigter Interessen verarbeitet werden können (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Der Kunde hat das Recht, der Verarbeitung zu widersprechen (Art. 21 Abs. 2 DSGVO).

Verarbeitet der Lizenzgeber personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO. In diesem Fall gilt der in Anlage 1 dargestellte AVV als vereinbart.


16. Referenzklausel

Der Lizenzgeber ist berechtigt, die bestehende Geschäftsbeziehung mit dem Kunden als Referenz (z. B. auf der Website oder in Geschäftspapieren) zu nennen und hierfür das Logo des Kunden zu verwenden. Dieses Referenzrecht gilt über die Vertragslaufzeit hinaus.


17. Vertragsdauer

Die Vertragsdauer richtet sich nach der Vereinbarung der Parteien. Ist eine befristete Laufzeit vereinbart, ist eine ordentliche Kündigung für diese Zeit ausgeschlossen. Wird der Vertrag nicht schriftlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt, verlängert sich das Vertragsverhältnis erneut um die ursprünglich vereinbarte Laufzeit. Dies gilt entsprechend für Folgelaufzeiten.

Ist keine feste Laufzeit vereinbart, gilt: Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Eine ordentliche Kündigung ist mit Kündigungsfrist von 30 Tagen zum Monatsende möglich.


18. Sperrung des Zugangs zur SOFTWARE

Hat der Lizenzgeber begründeten Verdacht, dass der Kunde die SOFTWARE rechtswidrig nutzt, ist der Lizenzgeber berechtigt, den Zugang zur SOFTWARE sofort und ohne Vorankündigung zu sperren. Weitergehende Rechtsbehelfe bleiben unberührt.


19. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt österreichisches Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Kollisionsnormen.

Ausschließlicher Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Lizenzgebers (derzeit 2823 Pitten, Österreich).


20. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen/undurchführbaren Bestimmung gilt eine solche als vereinbart, die dem wirtschaftlich Gewollten beider Parteien am nächsten kommt.

Der Lizenzgeber empfiehlt dem Kunden, diese Lizenzvereinbarung dauerhaft zu speichern.


Anlage 1: Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unsere Pläne

Monatlich Jährlich (Spare 20%)

Starter

Für Einsteiger und Solo Selbständige

147€ pro Monat
  • 24/7 KI Chatbot und Voice Agent
  • Website Builder
  • CRM
  • E Mail und SMS Marketing
  • Kalender, Rechnungen, Zahlungen
  • Workflows und Bewertungsmanagement
  • Erweiterte Funnel Vorlagen
  • Schnittstellen für Automatisierungen
  • Vorlagen für schnelle Umsetzung
  • KI Videokurs und Community
  • Kostenloses Persönliches Onboarding
  • Basic Support (nur E Mail)

Pro

Für große Teams und maximalen Support

497€ pro Monat
  • 24/7 KI Chatbot und Voice Agent
  • Website Builder
  • CRM
  • E Mail und SMS Marketing
  • Kalender, Rechnungen, Zahlungen
  • Workflows und Bewertungsmanagement
  • Erweiterte Funnel Vorlagen
  • Schnittstellen für Automatisierungen
  • Vorlagen für schnelle Umsetzung
  • KI Videokurs und Community
  • Kostenloses Persönliches Onboarding
  • Fester Software Profi (Ansprechperson)
  • 1:1 Scaling Calls
  • Prozess und Strategie Anpassungen
  • Branding Anpassungen
  • VIP Support (E Mail / WhatsApp / Zoom)

Dein Business läuft wie von selbst, mit deinem eigenen Ai-System, das in nur 72 Stunden live ist.

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